SFBW
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
Wilhelmsplatz 11
D-70182 Stuttgart
Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) (AöR) ist bemüht, ihre Internetseite sfbw.info in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.sfbw.info.
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte der Internetseite sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
2a. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 auf Basis der letzten Änderungen dieser Website erstellt. Der sfbw.info Online-Auftritt wurde im Mai 2018 online gestellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
Wilhelmsplatz 11
D-70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 -23991-0
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls dieLandesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR) nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.