SFBW
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
Wilhelmsplatz 11
D-70182 Stuttgart
Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). In dieser Funktion werden derzeit ungefähr 70 Millionen Zugkilometer pro Jahr bestellt und finanziert. Bis Mitte 2017 wurden rund zwei Drittel der in Baden-Württemberg erbrachten Verkehrsleistungen neu vergeben. Mit wenigen Ausnahmen wurden in den Wettbewerbsverfahren Neufahrzeuge gefordert. Um Chancengleichheit für die verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Finanzierung der Fahrzeuge herzustellen und damit den Wettbewerb zu fördern, bietet das Land Baden-Württemberg bei der Beschaffung von Neufahrzeugen optional das sogenannte Baden-Württemberg-Modell (BW-Modell) als Finanzierungshilfe an. Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) wurde zur Umsetzung des BW-Modells errichtet. Entscheidet sich ein EVU im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Nutzung des BW-Modells, finanziert die SFBW die Fahrzeugbeschaffung, wird Eigentümerin und Verpächterin der Fahrzeuge und verpachtet diese an das jeweilige EVU. Das EVU kann damit die günstigen Kreditkonditionen des Landes erschließen und bleibt vom Restwertrisiko für neue Fahrzeuge befreit.
Die SFBW wurde mit dem Beschluss des Gesetzes über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBWG) durch den Landtag des Landes Baden-Württemberg vom 12. März 2015 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Als Eigentümerin und Verpächterin der Fahrzeuge stellt die SFBW die für das Land wirtschaftlichste Lösung dar, da sie die Vorteile der öffentlichen und privaten Rechtsform verbindet. Die SFBW ist für das Land kostenneutral. Sie wird aus den Pachtzahlungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Fahrzeuge in Verbindung mit vom Land gesicherten, aus diesen Pachtentgelten zu tilgenden Krediten finanziert. Errichtung und laufender Betrieb der SFBW belasten somit weder den Landes- noch die kommunalen Haushalte. Die Anstalt unterliegt der vollständigen Prüfung durch den Landesrechnungshof.
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